Ab dem Jahr 1627 beginnt eine durchaus chronologische Aufzählung von Organisten, Musikern und Chorleitern, die nicht nur die Regelmäßigkeit der nun etablierten Kirchenmusik beweist, sondern auch erkennen lässt, dass es eine intensive Verbindung zwischen weltlichen und geistlichen Institutionen gegeben hat. So ist der Schulleiter meist auch Organist oder Leiter des Kirchenchores. Einige davon werden sogar Stadtrichter oder gehören dem Inneren Rat der Stadt an.
Damals muss das musikalische Leben und somit der Aufgabenbereich des Kirchenchores, so man von einem solchen sprechen kann, schon recht rege gewesen sein, da eine Aufzählung der liturgischen Dienste nicht nur von den einfachen Gottesdiensten über Vespern, Wallfahrten und Prozessionen bis zu Pontifikalämtern reicht, sondern auch die Mitwirkung des Chores bei diesen verschiedenen Anlässen aufzeigt.